Im öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Bereich treten vielfach Situationen auf, die Anlass für eine Immobilienbewertung sind.
Man denke an Liegenschaftswerte
für den An- und Verkauf von Immobilien, für Beleihungs- und Versicherungswerte, bei der Beurteilung von Kaufpreisforderungen, als Beweismittel in rechtlichen Auseinandersetzungen, bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen, bei Enteignungsentschädigungen, bei Grundstücksumlegungen, für die Immobilienfinanzierung, bei der Liquidation von Versicherungsschäden, zur Renditeprognose für Investoren, für die Steuerung von Portfolien, in Verlassenschaftsangelegenheiten, für Zwangsversteigerungen, ua.